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Restsüße Weine
Wir haben diese Kategorie eingeführt für jene Kunden, die Weine suchen, die mehr oder weniger fühl- und schmeckbaren Restzucker aufweisen, ohne nach dem Weingesetz »süß« zu sein. Die gesetzlich geregelte technische Abgrenzung des Zucker-Gehaltes im Wein können Sie diesem Eintrag in unserem Lexikon entnehmen, die entsprechende Regelung für Schaumwein finden Sie hier.

Als Restzucker (Abkürzung RZ), den man als g/l angibt, bezeichnet man jene Menge an Zucker im Wein, die entweder nach einer natürlich spontanen Gärung übrigblieb (was bei einigen unserer Weine - je nach Jahrgang - durchaus der Fall sein kann), oder man stellt ihn gezielt ein, in dem man den Gärprozess durch Kühlung, Schwefel-Zusatz (das sogenannte Stummschwefeln, das wir aber ablehnen), durch Zusatz von Alkohol (wie im Portwein) oder durch Filtration, die die verbliebenen Gärhefen aus dem noch gärenden Most oder Wein trennt, unterbricht.   
Der dann im Wein verbleibende, spür- und schmeckbare Restzucker besteht im Wesentlichen aus Fruktose, also aus Fruchtzucker, weil die Glucose, besser bekannt als Traubenzucker, während der Gärung in Alkohol, Kohlendioxid und nicht vergärbare andere Zuckerarten umgewandelt wird, so daß vor allem die Fruktose den restsüßen Geschmack von Wein dominiert. Deshalb können Diabetiker - bitte nur nach Rücksprache mit ihrem Arzt! - restsüßen Wein trinken (weingesetzlich definierten Süßwein aber bitte nicht!), wenn dessen Restzucker aus Fruktose besteht, die als solche ausgewiesen sein muß. 

Man darf Wein auch sogenannte »Süßreserve« zugeben, damit er süßlich schmeckt. Das macht man vor allem bei billigen Konsumweinen, um schlechtes Traubenmaterial zu kaschieren und den Wein überhaupt »irgendwie« schmecken zu lassen. Zucker ist spottbillig und erhöht, weil er mit einer Dichte von 1,6 g/cm3 schwerer ist als Wasser und Wein, auch Gewicht und Volumen. Bei 20°C läßt sich die doppelte Menge Zucker in Wasser und Wein lösen. Gut für die Rendite, weshalb so viele industriell produzierte Weine aus dem SB-Regal - vor allem die beliebten Luganas und Primitivos -  bis zu 18 g/l-Restzucker enthalten (was 4 Zuckerwürfeln pro Flasche entspricht), der geschickt in den gesetzlichen Anbaustatuten versteckt wird, um ihn nicht deklarieren zu müssen. Offizielle Verbrauchertäuschung seitens Industrie und Politik.
Wir haben diese Kategorie eingeführt für jene Kunden, die Weine suchen, die mehr oder weniger fühl- und schmeckbaren Restzucker aufweisen, ohne nach dem Weingesetz »süß« zu sein. Die gesetzlich geregelte technische Abgrenzung des Zucker-Gehaltes im Wein können Sie diesem Eintrag in unserem Lexikon entnehmen, die entsprechende Regelung für Schaumwein finden Sie hier.

Als Restzucker (Abkürzung RZ), den man als g/l angibt, bezeichnet man jene Menge an Zucker im Wein, die entweder nach einer natürlich spontanen Gärung übrigblieb (was bei einigen unserer Weine - je nach Jahrgang - durchaus der Fall sein kann), oder man stellt ihn gezielt ein, in dem man den Gärprozess durch Kühlung, Schwefel-Zusatz (das sogenannte Stummschwefeln, das wir aber ablehnen), durch Zusatz von Alkohol (wie im Portwein) oder durch Filtration, die die verbliebenen Gärhefen aus dem noch gärenden Most oder Wein trennt, unterbricht.   
Der dann im Wein verbleibende, spür- und schmeckbare Restzucker besteht im Wesentlichen aus Fruktose, also aus Fruchtzucker, weil die Glucose, besser bekannt als Traubenzucker, während der Gärung in Alkohol, Kohlendioxid und nicht vergärbare andere Zuckerarten umgewandelt wird, so daß vor allem die Fruktose den restsüßen Geschmack von Wein dominiert. Deshalb können Diabetiker - bitte nur nach Rücksprache mit ihrem Arzt! - restsüßen Wein trinken (weingesetzlich definierten Süßwein aber bitte nicht!), wenn dessen Restzucker aus Fruktose besteht, die als solche ausgewiesen sein muß. 

Man darf Wein auch sogenannte »Süßreserve« zugeben, damit er süßlich schmeckt. Das macht man vor allem bei billigen Konsumweinen, um schlechtes Traubenmaterial zu kaschieren und den Wein überhaupt »irgendwie« schmecken zu lassen. Zucker ist spottbillig und erhöht, weil er mit einer Dichte von 1,6 g/cm3 schwerer ist als Wasser und Wein, auch Gewicht und Volumen. Bei 20°C läßt sich die doppelte Menge Zucker in Wasser und Wein lösen. Gut für die Rendite, weshalb so viele industriell produzierte Weine aus dem SB-Regal - vor allem die beliebten Luganas und Primitivos -  bis zu 18 g/l-Restzucker enthalten (was 4 Zuckerwürfeln pro Flasche entspricht), der geschickt in den gesetzlichen Anbaustatuten versteckt wird, um ihn nicht deklarieren zu müssen. Offizielle Verbrauchertäuschung seitens Industrie und Politik.
Muskat Rosé
2024 Muskat Rosé Leon Gold

Inhalt: 0.75 l (14,53 €* / 1 l)

10,90 €*
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Muskat Rosé
2023 Muskat Rosé Leon Gold

Inhalt: 0.75 l (14,53 €* / 1 l)

10,90 €*
Details
Lambrusco »Amabile« Grasparossa Frizzante
Lambrusco »Amabile« Grasparossa Frizzante Corte Manzini

Inhalt: 0.75 l (14,53 €* / 1 l)

10,90 €*
Details
Prosecco di Valdobbiadene Spumante »Dru el Cru«
Prosecco di Valdobbiadene Spumante »Dru el Cru« Drusian Spumanti

Inhalt: 0.75 l (14,67 €* / 1 l)

11,00 €*
Details
Gutedel feinherb
2022 Gutedel feinherb Harteneck

Inhalt: 0.75 l (16,00 €* / 1 l)

12,00 €*
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Riesling »Großheppach« Kabinett (feinherb)
2023 Riesling »Großheppach« Kabinett (feinherb) Leon Gold

Inhalt: 0.75 l (16,00 €* / 1 l)

12,00 €*
Details
Prosecco di Valdobbiadene Spumante »Extra Dry«
Prosecco di Valdobbiadene Spumante »Extra Dry« Drusian Spumanti

Inhalt: 0.75 l (19,87 €* / 1 l)

14,90 €*
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Riesling »Apotheke« Kabinett
2022 Riesling »Apotheke« Kabinett Ansgar Clüsserath

Inhalt: 0.75 l (21,33 €* / 1 l)

16,00 €*
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Pet Nat »Peyre Rouge«
Pet Nat »Peyre Rouge« Coté Cairn

Inhalt: 0.75 l (23,33 €* / 1 l)

17,50 €*
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Riesling »Apotheke« Kabinett
2023 Riesling »Apotheke« Kabinett Ansgar Clüsserath

Inhalt: 0.75 l (23,33 €* / 1 l)

17,50 €*
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Petillant Ancestrale Rosé »Eclipse«
2022 Petillant Ancestrale Rosé »Eclipse« Domaine des Pothiers

Inhalt: 0.75 l (27,87 €* / 1 l)

20,90 €*
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