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Gemischter Satz
Ein »gemischter Satz« bezeichnet einen Wein, der aus Trauben mehrerer verschiedener Rebsorten gekeltert wurde, die, in ein und demselben Weinberg zusammen gepflanzt, zum gleichen Zeitpunkt gemeinsam gelesen, gekeltert und vergoren wurden. Im Gegensatz zur Cuvée, die ein Verschnitt fertig durchgegorener Weine ist, werden beim gemischten Satz also mehrere Rebsorten nicht nur zusammen angebaut, sondern auch gemeinsam zum gleichen Zeitpunkt geerntet, gemeinsam gekeltert, vergoren und ausgebaut.

Vor 1900 war der gemischte Satz die weithin übliche Pflanzungsform im Weinberg. In Franken z. B. war er die Regel bis zur Flurbereinigung in den späten 1970er Jahren! Nur wenige renommierte Spitzenlagen z. B. im Rheingau, an der Mosel und an der Saar waren schon damals ausschließlich mit einer Rebsorte bestockt. Durch die unterschiedlichen Reifegrade der einzelnen beteiligten Rebsorten, die zum Zeitpunkt der Ernte sowohl unter- als auch überreif waren und deshalb entsprechend ihrer unterschiedlichen physiologischen Reife unterschiedliche Säuregradationen mit entsprechender Aromatik besaßen, wollte man damals das Risiko eines Totalausfalles ebenso reduzieren, wie man meinte, damit eine gewisse Minimalweinqualität sichern zu können. In einem echten gemischten Satz riecht und schmeckt man die Vielschichtigkeit der beteiligten Rebsorten als besondere aromatische Komplexität, die durch die unterschiedlichen Reifegrade der beteiligten früh- und spätreifenden Rebsorten entsteht. Ein Wein aus einer einzigen Rebsorte, der zum »richtigen« Zeitpunkt ideal reif geerntet wurde, riecht und schmeckt ganz anders, nämlich homogener und reifer.

Die Bezeichnung »gemischter Satz« hat nichts mit der Qualität eines Weines zu tun, sie ist kein Garant für Qualität. Auch ein gemischter Satz kann nur so gut sein wie sein schwächstes Glied in der Kette ist. Damals freilich diente der gemischte Satz ganz pragmatisch ganz wesentlich der Sicherung des Lebensunterhaltes der Winzer. Mit ihm versuchte man, das Risiko des Totalausfalls einer einzigen Sorte durch die starre Bestimmung des Lesezeitpunktes durch den Lehnsherren, der damit seinen Zehent, den zehnten Teil als der damaligen Besteuerung, sichern wollte, auszugleichen. Nach der Freigabe des festgelegten Lesezeitpunktes durch die Lehnsherren begann man schon bald damit, den Ertrag und die Qualität der Weine durch die Züchtung besserer Klonen zu verbessern. Das führte mit der Zeit zum reinsortigen Satz, wie er heute die allermeisten, nur mit einer einzigen Rebsorte bepflanzten, Weinberge dominiert. Nicht umsonst gilt heute der »richtige« Erntezeitpunkt unter Spitzenwinzern als das vielleicht entscheidenste aller Qualitätskriterien.

Der Gemischte Satz wird heute noch vor allem in Österreich gekeltert. Er gilt dort als regionale Spezialität. Die ließ sich Österreich sogar in der EU-Verordnung 607/2009, die die geschützten Bezeichnungen der Mitgliedsländer regelt, als Bezeichnung »Gemischter Satz« sichern, so daß kein anderes Land der EU Weine so bezeichnen darf, auch wenn sie als echter gemischter Satz gekeltert wurden.

Wir bezeichnen hier nicht den im Österreichischen Sinne juristisch relevanten gemischten Satz als solchen, sondern kennzeichnen damit Weine, die tatsächlich als gemischter Satz geerntet und verarbeitet wurden - auch außerhalb Österreichs. Derart gemischte Sätze traditioneller Zwischenpflanzung unterschiedlich reifender Rebsorten gibt es heute noch an der Loire, in Kalifornien, hin und wieder in Südfrankreich und an der Rhône, selten in Deutschland und in Österreich haben sich ein paar besonders engagierte Winzer wieder auf ihn spezialisiert. 

Ein »gemischter Satz« bezeichnet einen Wein, der aus Trauben mehrerer verschiedener Rebsorten gekeltert wurde, die, in ein und demselben Weinberg zusammen gepflanzt, zum gleichen Zeitpunkt gemeinsam gelesen, gekeltert und vergoren wurden. Im Gegensatz zur Cuvée, die ein Verschnitt fertig durchgegorener Weine ist, werden beim gemischten Satz also mehrere Rebsorten nicht nur zusammen angebaut, sondern auch gemeinsam zum gleichen Zeitpunkt geerntet, gemeinsam gekeltert, vergoren und ausgebaut.

Vor 1900 war der gemischte Satz die weithin übliche Pflanzungsform im Weinberg. In Franken z. B. war er die Regel bis zur Flurbereinigung in den späten 1970er Jahren! Nur wenige renommierte Spitzenlagen z. B. im Rheingau, an der Mosel und an der Saar waren schon damals ausschließlich mit einer Rebsorte bestockt. Durch die unterschiedlichen Reifegrade der einzelnen beteiligten Rebsorten, die zum Zeitpunkt der Ernte sowohl unter- als auch überreif waren und deshalb entsprechend ihrer unterschiedlichen physiologischen Reife unterschiedliche Säuregradationen mit entsprechender Aromatik besaßen, wollte man damals das Risiko eines Totalausfalles ebenso reduzieren, wie man meinte, damit eine gewisse Minimalweinqualität sichern zu können. In einem echten gemischten Satz riecht und schmeckt man die Vielschichtigkeit der beteiligten Rebsorten als besondere aromatische Komplexität, die durch die unterschiedlichen Reifegrade der beteiligten früh- und spätreifenden Rebsorten entsteht. Ein Wein aus einer einzigen Rebsorte, der zum »richtigen« Zeitpunkt ideal reif geerntet wurde, riecht und schmeckt ganz anders, nämlich homogener und reifer.

Die Bezeichnung »gemischter Satz« hat nichts mit der Qualität eines Weines zu tun, sie ist kein Garant für Qualität. Auch ein gemischter Satz kann nur so gut sein wie sein schwächstes Glied in der Kette ist. Damals freilich diente der gemischte Satz ganz pragmatisch ganz wesentlich der Sicherung des Lebensunterhaltes der Winzer. Mit ihm versuchte man, das Risiko des Totalausfalls einer einzigen Sorte durch die starre Bestimmung des Lesezeitpunktes durch den Lehnsherren, der damit seinen Zehent, den zehnten Teil als der damaligen Besteuerung, sichern wollte, auszugleichen. Nach der Freigabe des festgelegten Lesezeitpunktes durch die Lehnsherren begann man schon bald damit, den Ertrag und die Qualität der Weine durch die Züchtung besserer Klonen zu verbessern. Das führte mit der Zeit zum reinsortigen Satz, wie er heute die allermeisten, nur mit einer einzigen Rebsorte bepflanzten, Weinberge dominiert. Nicht umsonst gilt heute der »richtige« Erntezeitpunkt unter Spitzenwinzern als das vielleicht entscheidenste aller Qualitätskriterien.

Der Gemischte Satz wird heute noch vor allem in Österreich gekeltert. Er gilt dort als regionale Spezialität. Die ließ sich Österreich sogar in der EU-Verordnung 607/2009, die die geschützten Bezeichnungen der Mitgliedsländer regelt, als Bezeichnung »Gemischter Satz« sichern, so daß kein anderes Land der EU Weine so bezeichnen darf, auch wenn sie als echter gemischter Satz gekeltert wurden.

Wir bezeichnen hier nicht den im Österreichischen Sinne juristisch relevanten gemischten Satz als solchen, sondern kennzeichnen damit Weine, die tatsächlich als gemischter Satz geerntet und verarbeitet wurden - auch außerhalb Österreichs. Derart gemischte Sätze traditioneller Zwischenpflanzung unterschiedlich reifender Rebsorten gibt es heute noch an der Loire, in Kalifornien, hin und wieder in Südfrankreich und an der Rhône, selten in Deutschland und in Österreich haben sich ein paar besonders engagierte Winzer wieder auf ihn spezialisiert. 

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