Erlaubte Zusatzstoffe zum Wein


Wein dürfen erstaunliche viele Zusatzstoffe legal zugesetzt werden. Nach dem neuen europäischen Weinrecht müssen seit dem Jahrgang 2024 per QR-Code oder Deklaration auf dem Rückenetikett jene Stoffe aufgeführt werden, die nach dem Zusatz im Wein verbleiben. Das sind nur wenige wie Schwefel, Zusatz von Säure, Schutzgase, Zucker etc.

Die vielen anderen geschmacksverändernden Zusatzstoffe wie Reinzuchthefe, Enzyme, Schönungsmittel etc. müssen nicht deklariert werden, weil sie angeblich nicht im Wein nachzuweisen sind. Das ist vorsätzliche Verbrauchertäuschung. 

Hier finden Sie einen Artikel, in dem wir Ihnen die Kataloge führender Önologiefirmen als PDF zur Verfügung stellen. Ihnen können Sie all jene Zusatzstoffe entnehmen, die Wein zur Korrektur möglicher Fehler wie zur geschmacklichen Manipulation zugesetzt werden dürfen. 

Deren Studium lohnt sich, weil man danach weiß, welche Weine man nicht mehr trinken möchte .... zumal, wenn man sich dann noch das Skript zur Önologievorlesung der Weinbau-Uni Geisenheim zu Gemüte führt. Darauf ein Prosit!

K&U © 2025