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Lage


Eine Lage, oft auch Einzellage genannt, bezeichnet eine bestimmte Lage, einen ganz bestimmten Weinberg, eine abgegrenzte Rebfläche, die in Europa (bis auf Italien und Griechenland, die über keine Kataster verfügen) in die Weinbergsrolle, das sogenannte Reb-Kataster, eingetragen sein müssen. Sie sollten mindestens 5 ha groß sein. 

In Deutschland gibt es ca. 2.600 solcher Lagen, die eine durchschnittliche Größe von ca. 40 ha haben, die größte ist 460 ha groß. Mit Sondergenehmigung kann man auch weniger als 1 ha als Einzellage ausweisen. Das deutsche Weingesetz von 1971 ließ Zehntausende dieser oft über Jahrhunderte gewachsenen und entstandenen Klein- und Kleinstlagenbezeichnungen verschwinden. Heute belebt die Idee des großen Gewächses und der ersten Lage, den alten qualitativen Lagengedanken wieder, aber die europäische Bürokratie hat noch immer nicht viel übrig für Vor-1971-Lagen-Phantasien.

In Österreich werden Lagen als Ried oder Riede bezeichnet; in Italien bezeichnet man sie mittels klingender Phantasienamen; und in Frankreich nennt man sie Clos, Cru, Premier Cru, Grand Cru, Climat oder benennt sie gleich mit einem Appellationsnamen.

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