Bewässerung


Die Bewässerung von Weinbergen ist ein heikles, heftig umstrittenes Thema.

Viele Rebanlagen in Weinbauländern der Neuen Welt (z. B. Australien und Amerika) werden bewässert bzw. müssen bewässert werden, um am Leben erhalten zu werden. In Ländern mit kühleren Klimata wie Deutschland und Frankreich ist Bewässerung noch die Ausnahme. 
Die EU erlaubt ihren Mitgliedstaaten "zur Erzielung optimaler Qualität von Qualitätsweinen eigene Regelungen zu treffen. Eine Bewässerung von Rebflächen ist grundsätzlich auf die Steigerung der Qualität auszurichten und nur möglich, wenn die Umweltbedingungen dies rechtfertigen". Eine dieser typischen, wachsweichen europäischen Regelungen. Art, Dauer, Ausmaß und Zeitfenster der Bewässerung sind nämlich nicht einfach zu kontrollieren.

Natürlich kann man in heißen Jahrgängen wie 2003 oder für den Weinbau eigentlich zu heißen Regionen durch Bewässerung Trockenschäden der Reben vermeiden, die zu unangenehmen Bitternoten im Wein führen würden. Man kann im Weinberg zu niedrigen Säuregehalten der Trauben, die durch Aufsäuerung wieder behoben werden müssten, entgegenwirken. Man erreicht durch Bewässerung natürlich niedrigere Alkoholgehalte, weil die Rebphysiologie beeinflusst wird. Doch wer soll die Bewässerung kontrollieren?

In Spanien z. B. wird in einigen Regionen wild bis in die Ernte hinein bewässert - das Ergebnis ist die bekannte Schwemme harmlos fruchtiger, anspruchslos strukturierter Belanglostropfen, die im Weinhandel inzwischen so erfolgreich sind, dass sie seriösen Weinen aus seriösem Weinbau derart nachhaltige Konkurrenz machen, dass viele Weingüter, die nicht bewässern (dürfen), ernsthafte Absatzprobleme haben - zumal diese Billigtropfen aus dem Industrieweinbau zu absoluten Kampfpreisen verramscht werden. 
Verkehrte Weinwelt, denn hier wird nicht bewässert zur Erzielung optimaler Qualität; hier wird bewässert für optimale Rendite. Die Böden versalzen, Wasser wird vergeudet, Ressourcen werden verschwendet, natürlich gewachsene Märkte werden zerstört.
 
Das Thema Bewässerung ist ein komplexes Thema im Wein geworden, das von der Politik trotz völlig sinnloser Milliardensubventionen für den Weinbau kaum beachtet wird.

In Deutschland regelt das Weinrecht die Frage der Bewässerung sinnvoll. Mit Genehmigung der zuständigen Behörde darf hier "auf skelettreichen oder flachgründigen Böden und einer Hangneigung von mindestens 30 % nach dem 1. August eines jeden Jahres beregnet werden. Erzeugnisse aus unzulässiger Weise beregneten Anlagen dürfen nicht als Qualitätsweine vermarktet werden." Das ist zwar auch schwierig zu kontrollieren, macht aber Sinn, denn es ist im Ansatz qualitätsorientiert.

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