Der Fungizid-Wirkstoff »Folpet«
Das chemisch-synthetische Fungizid (Anti-Pilzmittel) Folpan 80 WDG mit dem Wirkstoff Folpet ist in Deutschland nur im Hopfen- und Weinbau erlaubt, wo es vor allem gegen falschen Mehltau (Peronospora, siehe Bild) ausgebracht wird. Für die EU-Länder gilt im Obstanbau, wo Folpet außerhalb Deutschlands intensiv eingesetzt wird, ein Rückstandshöchstgehalt von 0,3 mg Folpet pro kg Kernobst, der z. B. bei Äpfeln immer wieder um ein Vielfaches überschritten wird.
Laut Einschätzung der EU ist der Wirkstoff Folpet gesundheitsschädlich. Er verursacht demnach bei der Anwendung schwere Augenreizungen und kann durch Einatmen und äußerlichen Kontakt allergische Hautreaktionen auslösen. Zudem gilt Folpet als krebserregend und giftig für Wasserorganismen. Verschiedene Studien erklärten den Wirkstoff für neurotoxisch. So scheint die neurodegenerative Erkrankung Parkinson durch Pestizide wie Folpet ausgelöst zu werden, weshalb man Parkinson in Deutschland kürzlich in der Landwirtschaft, vor allem aber auch im Weinbau, als Berufskrankheit anerkannte!
Den kausalen Zusammenhang zwischen der bislang als unheilbar geltenden Erkrankung und dem Einsatz von Pestiziden wie Folpet stellten wissenschaftliche Auswertungen kalifornischer Pestizid-Anwendungsdaten aus dem dortigen konventionellen Anbau her. In Kalifornien ist nämlich Realität, was Umweltverbände für Deutschland und die EU seit langem fordern: Dort müssen alle Pestizideinsätze veröffentlicht werden und können deshalb von der Wissenschaft erfaßt und ausgewertet, sowie von den Bürgern eingesehen werden. Ein derart öffentliches Register aller Pestizid-Anwendungen ist auch hierzulande, wo es kaum tragfähige Daten über den Verkauf sowie die Ausbringung von Pestiziden gibt, dringend geboten. So sorgte eine französische Studie im September 2025 für Aufsehen, weil sie in der Nachbarschaft konventionell bewirtschafteter Weingärten alarmierende Pestizidwerte in der Atemluft, aber auch in Wohnungen durch Abdrift und nicht fachgerechte Applikation aufdeckte.
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